Wenn das Amt sich nun einmal weigert, pflichtgemäß die Nachzahlung für die Stromrechnung zu übernehmen, soll es wenigstens aufgefordert werden, die Unterlagen an das Hartz-Vier-Opfer zurück zu senden Dann kann man versuchen, die beanspruchte Zahlung von einer Stelle zu erhalten, die noch über Menschlichkeit im Umgang mit den Armen verfügt.
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