Glosse: Schallend lacht der amtsbetroffne Mensch

 Baron von Feder

Samstag, 26. Mai 2012

„Schallend lacht der amtsbetroffne Mensch“

 Der Sommer naht und mit ihm nähern sich die warmen Tage. Das Wetter ist schön. Man möchte sich aus purer Lebensfreude glucksend lachend im Gras kullern. Alles lädt zum Lachen ein. Nicht einmal Behördenbriefe kann man mit gebührendem Ernst lesen. Das Ordnungsamt einer Urlaubssandbank hoch im Norden teilte einem Menschen per Post mit, dass es einen Bußgeldbescheid eingestellt habe. Staunend vernahm der Mensch, dass es ein solches gab. Schon leicht glucksend las er weiter, dass die Behörde weder ihn noch den zu ahndenden Sachverhalt habe ermitteln können. Weil also, folgerte die Behörde, beim besten Willen keine Ordnungswidrigkeit nachweisbar war, solle der Mensch an die Behörde 18 fuffzich überweisen. Schallend lachend tuts der amtsbetroffne Mensch.

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