TAGESBEMERKUNGEN 11.02.2020

ANZEIGE GRUPPE 20

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Artikel 20 GG:

1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus

2. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt

3. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

4. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

„Gegen alle, die sich trauen….“

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Sollte Höckes Nazibande

zu einer neuen braunen Schande

im lieblich – grünen Klassiklande

werden, kriegt Punkt 20 -4

aus dem Grundgesetz-Brevier

zum ersten Mal in der Geschichte

ganz konkrete Handlungsdichte.

Gegen alle, die sich trauen

diese Ordnung abzubauen

darf man deutlich sagen NEIN

und lässt sie im Gesetz allein.

Und wenn ein brauner Richter spricht

„Beuge dich“ – dann macht mans nicht

Es lebe die Zivilcourage

Nach der Erfurter Wahlblamage

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