Apropos Vorratsdatenspeicherung

Quergedachtes

Mittwoch, 16. Dezember 2009

Hannes Nagel

Gerhard Baum war von 1978 bis 1982 kurz mal Innenminister. Seitdem ist er jedesmal mit dabei, wenn das Bundesverfassungsgericht über heikle Sachverhalte zu urteilen hat. Heikel ist, was Demokratie und Freiheitsrechte auf eine Weise beschränken, die so nicht im Grundgesetz vorgesehen ist.

Diesmal ist es die Vorratsdatenspeicherung, über deren verfassungsangemessenheit sich Karlsruhe sechzehn Richterköpfe zerbrechen muß.

Demzufolge war das Thema interessant fürs Fernsehen, und kuckend in die Kamera sprach Gerhard Baum ins Mikrophon: „Wir müssen uns den Staat vom Leibe halten“. Jedenfalls dann, wenn ihm die Bürger nichts getan haben, was meistens so ist, weil es meistens eher umgekehrt ist. Der Staat soll nicht alle Telefondaten, ob Festnetz oder Mobil, alle Maildaten und alle SMS, sammeln, sechs Monate aufbewahren und still und heimlich vernetzen können, so dass er immer weiß, wer wen kennt und wann mit ihm zuletzt worüber gesprochen hat. Das soll der Staat nicht. Nein. Non. Njet. Nej. No. Soll er nicht.

Und weil das vielstimmige Nein so laut war, muß Karlsruhe nachdenken, ob das Nein vielleicht berechtigt ist. Eine kleine Hilfestellung soll daher nicht fehlen. Menschlichkeit. Geht einfach mal vom Ungestörtheitsinteresse der Menschen aus. Capito? Bene.

 

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