Kommentar: Richtiges Urteil mit falscher Begründung

Quergedachtes

Mittwoch 10. Februar 2010

Hannes Nagel

Hartz Vier Krimi: Richtiges Urteil mit falscher Begründung

Eigentlich hätte es keines Urteils von Verfassungsrichtern bedürft, um zu erkennen, dass die Drangsalierung von Menschen durch Hartz Vier gegen die Menschenwürde verstößt. Die Aussage, dass die Berechnung der Regelsätze verfassungswidrig ist, ist bittere Wahrheit, aber nur ein winziger Aspekt . Viel Schlimmer als das Berechnungsprinzip „Friss oder stirb“ ist der systematische Ausschluss von Hartz-Vier-Opfern aus Kultur, Wissen, Bildung, Reisen, Freundschaften, Lebensfreude und Gesundheit. Die logische Schlussfolgerung aus dem Urteil muss heißen: bedingungsloses Grundeinkommen für alle. Sofort. Unverzüglich.

Die von der Leyensche Umbenennung – vielleicht gar in „Verfassungskonforme Sozialstaatsverantwortung“ – ändert nichts. Aber noch ist Zeit bis Ende 2010. Dann muss der Verfassungsbruch geheilt sein. Ob es was wird? Oder ob sie wieder Lücken finden, um die Armut diesmal ganz gesetzestreu zu verankern?

Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.