Asoziales: Kein Postgeheimnis für Arbeitslose

Freitag, 25. Juni 2010

Autor: Hannes Nagel

Asoziales: Kein Postgeheimnis für Arbeitslose

Langzeitsarbeitslose Ex-Stasi-IMs können ab dem ersten Oktober auf Vollbeschäftigung bis Überbeschäftigung hoffen, wenn wahr wird, welchen Terroranschlag auf die Privatsphäre der Bürger die Bundesagentur für Arbeit verüben will. Wie verschiedene Medien berichten, will die Bundesagentur für Arbeit Postmitarbeiter für das Öffnen, Lesen, Scannen und Weiterleiten der Korrespondenz von Hartz-Vier-Opfern mit der zuständigen Behörde dienstverpflichten. Die Dienstverpflichteten solen zunächst in Halle und Berlin Briefe von Arbeitslosen öffne. Dies stelle keinen Verstoß gegen die Grundrechte dar. Vermutlich deshalb, weil Hartz-Vier-Opfer sowieso keine Grundrechte mehr haben. Das Recht auf Privatsphäre ist ihnen genommen, jeder Cent in ihren Taschen wird ohnehin zuerst von der Agentur begutachtet, bevor sie entscheidet, ob der Cent die letzen Schritte zum Hartz-Vier-Opfer machen darf oder nicht. Wie die Post die Dienstverpflichtung erfüllen will, weiß noch keiner. Ebensowenig ist bekannt, ob sie das Recht auf Zivilcourage kennt und anwendet, indem sie nur eine Frage stellt: „Sagt mal, piepts bei Euch unterm Pony?“Mit dem Fingerchen an Schläfe tippen geht auch.

Also könnten und sollten die Hartz-Vier-Opfer künftig ihre Behördenkorrespondenz über einen gewählten persönlichen Sendboten erledigen. Die Behörde ist dann nämlich verpflichtet, die Briefe anzunehmen oder ihre Annahme schriftlich zu verweigern. Dann kann sie auch keine Sanktionen verhängen. Vielleicht könnte der Arbeitslosenverband die Anregung aufgreifen und sehen, was man praktisch daraus machen kann.

Einstweilen ein schönes Wochenende trotz alledem.

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