Eine Gesellschaft hat Kachelmania

Montag, 13. September 2010

Autor: Hannes Nagel

Kachelmania statt Menschenwürde

Deutschlands Gesellschaft ist von partieller Kachelmania befallen. Befangene Richter befinden, dass sie nicht befangen sind und erteilen sich die Erlaubnis, den Prozess gegen Jörg Kachelmann weiter zu führen. Sein Verteidiger hält den Staatsanwalt für einen Jagdhund, der besessen ist, seine Fänge in die Beute zu schlagen, aber er drückte es juristischer aus. Juristisch kann ich mich nicht ausdrücken, aber es ist das gleiche gemeint und insofern vom Artikel Fünf Grundgesetz gedeckt. Am Anfang hieß es, dass die Anklage Vergewaltigung heißt, aber das scheint inzwischen nebensächlich zu sein. Es geht nur noch um den größtmöglichen Schaden, den man einem Prominenten zufügen kann. Der Gerichtssaal wird zur Bühne, auf der ein Casting für den besten Nachwuchsregisseur abläuft. Sie alle wollen zeigen, wer die beste Dramaturgie für seine Inszenierung der Wahrheit hat. Das es um Menschen geht, ist nebensächlich.

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