Apropos: Außergewöhnliche Verfehlung
Mittwoch, 07.12. 2011
Autor: Hannes Nagel
„Außergewöhnliche Verfehlung“
Die Kreativität der Verharmlosung kennt keine Grenzen. Während einerseits berichtet wird, dass die Bundesregierung sich nun doch zu einer Holocaust-Opfer-Entschädigungsantrags-Bearbeitung herabgelassen hat, hat die Unternehmens-PR eines unter anderem als Discounter bekannten Ladens gezeigt, dass es noch immer kreative Köpfe gibt, die Täter aus den Handlungen von vor 78 bis 66 heraus verbal vereinfachen wollen. Obwohl: heute darf doch wohl jeder alles zugeben – den wem passiert heut schon noch etwas? Der kreative Kopf ist ein PR-Fuchs bei Tengelmann. Das kann man einem Spiegel-Online Beitrag entnehmen, welcher „Braunes Erbe mit Westwall-Buletten“ heißt.
Also dem PR-Menschen der Unternehmensführung will die nationalsozialistische Weltanschauung in Tateinheit mit nationalsozialistischer Kriegswirtschaftsbetätigung bis dato nicht bekannt gewesen sein. Hinweise auf „außergewöhnliche Verfehlungen“ soll es bisher nicht gegeben haben. Jetzt aber, da es bekannt wurde, habe man ein Historiker mit der Erforschung der Unternehmensgeschichte beauftragt.
Schon klar. Für einen NS-Wirtschaftsführer – wenn der Vorgänger des bekannten Unternehmens denn wirklich einer war – sind dergleichen Verfehlungen wirklich im Kriegsfall nichts Außergewöhnliches. Wie ja auch sämtliche anderen kapitalistischen Verfehlungen nichts „außergewöhnliches“ sind. Sie sind systemimmanent.
Was macht man am Besten mit Systemen, denen solches immanent ist?