TAGESBEMERKUNGEN: Rechtsbeschränkende Maßnahmen gegen Hartz-Vier-Opfer

„Rechtsbeschränkende Massnahmen gegen Hartz-Vier-Opfer“

Quelle: Erfahrung

1. Kein unerlaubtes Verlassen des Kommandanturbereiches des Jobcenters

2. Ausgaben, für die Ansparungen nötig sind, sind genehmigungspflichtig

3. Mobilität ist nur genehmigungsfähig, wenn sie der Arbeitsaufnahme gegen Vorlage eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrages dient

4. Bildung ist nur nach der Liste der zugelassenen Bildungsträger und der angebotenen Maßnahmen gültig. Theater, Museen, Stadtereisen oder Landschaftsfahrten sind unnötiges Hobby

5. Kenntnisse und Fähigkeiten werden systematisch nichtig geredet

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