„Hartz Vier graduell verfasssungswidrig“
Am 05. November 2019 fand das Bundesverfassungsgericht heraus, was Millionen Hartz-Vier-Opfer seit Januar 2005
spüren und ahnen: Hartz Vier ist teilweise verfassungswidrig. Nach der scho früheren Erkennntis, dass die Höhe des Regelsatzes für ein menschenwürdiges Leben zu gering ist, befand das Gericht jetzt, dass die Sanktionen, wenn man sie vollständig anwendet, auch verfassungswidrig sind. Nun „darf“ das Arbeitsamt einem Hartz Vier Opfer nur noch 30 Prozent von allem kürzen, aber nicht mehr 60 oder 100 Prozent. Drei Monate lang darf das Amt einen Menschen also rechnerisch unter einen Wert drücken, der schon einmal als menschenunwürdig niedrig vom Gericht eingeschätzt wurde. Über ein eventuelles Zu-Spät-Kommen und die Bestrafung mit zehn Prozent Enzug des „Lebensnotwendikums“ hat das Gericht anscheinend gar nicht erst gesprochen. Es hat aber erkannt, dass der zulässige Entzug von Geld kein Regelfall sein darf. Erst wenn der erzieherische Zweck der Strafe nicht durch andere Mittel erreicht werden kann, darf das Mat einem Armen Geld wegnehmen. Solche Fälle wie Bestrafung bei Nichterscheinen zum oder Kritik am verordneten Bewerbungstraining müssten eigentlich unmöglich geworden sein. Ebenso unmöglich müsste es geworden sein, jemanden zu Bestrafen, der zuwenig Bewerbungen schreibt. Schließlich kann über die „Wiedereingliederung auf dem Ersten Arbeitsmarkt“ nach Verbüßung der Verwahrung in der Hartz-Vier-Statistik keine Bewerbungsflut entscheiden, wenn ar nicht so viele mögliche Arbeitsgelegenheiten vorhanden sind. Ebensowenig ist die leidvolle Erfahrung der Ablehnung von Schwerbehinderten aus gesundheitlichen Gründen kein Eigenverschulden. Adipositas ist auch kein Eigenverschulden.
Der zweite interessante Punkt in der Begründung des Urteils ist die Abgrenzung zur Rechtssprechung aus der Zeit des der Weimarer Republik (1924) und des Nationalsozialismus. (1933)
Aktenzeichen 1 BvL 7/16
Kritik an dem Gesetz war auch von Seiten des Jobcenters Neustrelitz zu hören. Bei Nachfragen über die Ausdeutung des Gesetzes für die Renten von Hartz-Vier-Opfern „mit Beitragshöhe Null“ ergab sich: „Jeder Tag länger ohne Einzahlung in die Rentenkasse schließt Hartz-Vier-Opfer immer weiter von jeglicher Rente aus.“ Dem Betrug um eine Erwerbsbiographie folgt der Betrug um eine Alterssicherung.