Manchmal murrt das Volk über die Entscheidungen der Entscheidungsträger, worauf die Entscheidungsträger sagen:
„Es ist den Untertanen verboten, den Maßstab ihrer beschränkten Einsicht
an das Handeln der Obrigkeit anzulegen“.
Sie zitieren, selbst wenn sie diese Worte nur denken, ihren Urheber, den Brandenburgischen Kurfürsten Friedrich Wilhelm, dessen Zeitfenster von 1620 bis 1688 geöffnet war. Der Kurfürst gab diese Anordnung am 29. Oktober 1685 im Edikt von Potsdam bekannt. Aber enthält dann diese Forderung des Kurfürsten nicht zugleich auch die Aufforderung, etwas gegen die beschränkte Einsicht der Untertanen zu unternehmen? Zur Zeit ist das Gefühl verbreitet, dass die Beschränkung von Einsichten sogar erwünscht ist, um der Kritik am behördlichen Handeln die Kompetenz durch Einsicht zu versagen. Wer sagen will, was ihm missfällt, muss erstens „etwas zu sagen haben“ und zweitens „Kompetent sein für den Ruf“, den der Kritiker erschallen lassen will, weil er den Ruf für seine Pflicht hält. Zu DDR-Zeiten titelte mal jemand mangels Papier auf eine Hauswand: „Zu sagen haben, was bedrückend ist, und kompetent zu sein für einen Schrei…“. Dann war die Farbe alle. Kritik verstummte mangels Material. Daher brauchen Dissidenten von heute Papiervorräte, Kopierstfte, Schreibmaschinen und Schreibbänder und ein analoges Leben. Und die Kompetenz, das Handeln der Obrigkeit am Maßstab der Gesellschaft zu messen.