Meinung und Kommentar
Dienstag, 10.11. 2009
Autor: Hannes Nagel
Gesetze tragen oft bombastische Namen. Das Wort „Telekommunikationsüberwachungsverordnung“ war noch harmlos im Vergleich. Die Meisten gehen an solchen Wortungetümen kommentarlos vorbei. Für die Praxis setzt sich sowieso eine Kurzform durch, die sich gefarhlos aussprechen lassen.
Jetzt hat wieder ein Gesetz das Licht der Welt erblickt. Die stolzen Eltern gaben dem Kindchen den Namen „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“. (Am Namen der Kinder erkennt man zuweilen die, wenn sie davon befallen sind, hochtrabende Eitelkeit der Eltern)
Als die Verwandten und Bekannten, die Nachbarn und die Freunde, von dem Kind und seinem Namen hörten, schrieben sie den Eltern Briefe. Seefahrt und Dachdecker, Landwirtschaft und Tourismus wünschten sich sofort, dass das nächste Kind bei der nächsten Zeugung Unwetterabschaffungsgesetz heißen möge. Andere gingen so weit, den Eltern einen Zeugungsauftrag für ein „Gesetz über die Aufhebung unlösbarer Widersprüche“ zu erteilen. Wenn es aber ein Mädchen wird, dann soll es „Gesetz über die Heranholung der Sterne in greifbare Nähe“ heißen.