Apropos Gezielte Tötungen

Donnerstag, 05. August 2010

Autor: Hannes Nagel

Apropos Gezielte Tötungen

Diesbezüglich geht es nicht um Legitimität, sondern um Legalität. Wir müssen wissen, dass gegnerische Kämpfer … gezielt bekämpft werden können und dürfen“ (Giedo Wästerwelle)

Legitimität ist, wenn einer sich ein Gesetz schafft, welches ihm erlaubt, anderen das zuzufügen, was ansonsten verboten ist. Also eine Ausnahmeregelung im Anschein geltenden Rechts, damit man das Verbrechen nicht erkennt. Im Falle Afghanistan ist es der militärische Mord. Den erklärt Bundesrechtsaußen für Legal. Kein Verbrechen wird durch Legitimierung legal. Gezielte Tötungen von Kriegsgegnern ist etwas, was seit Jahren regelmäßig als Methode Israels bei sich um die Ecke vorgeworfen wird und zumindest gemissbilligt wird. Dem vernehmen nach funktioniert gezieltes Töten so, dass es eine Liste gibt, auf die jeder der Beteiligten die Namen schreibt, die ermordet werden sollen, und dann wird bestimmt, wer es machen soll. Ob und wie die Mordliste noch mal überprüft wird, ob nicht vielleicht doch wieder einer ein paar Zivilisten mit drauf geschrieben hat, die böse gekuckt haben und also gleich mit erschossen werden sollen, habe ich in keinem Bericht lesen können. Für Herrn W ist es legal. Was ist, wenn diese Wahsinnsmethode auch nach Innen angewendet wird, im eigenen Land? Bei Demonstrationen zum Beispiel? Sage keiner, der Gedanke ist absurd. Wo doch die Politik spätestens seit 2005 absurde, früher undenkbare Ideen umsetzt.

Dieser Beitrag wurde unter Baron von Feder veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.