Apropos Res Publica

Eine Republik ist ein Staat, bei dem im wörtlichen Sinne die Entscheidungen der Politik eine öffentliche Angelegenheit sind. Wen es betrifft, der sollte entscheiden: Wehrpflichtige, die in den Krieg sollen, Krankenkassenmitglieder, die höhere Beiträge zahlen sollen, Steuerzahler, wenn der Staat die Steuergelder nur für seine Zwecke ausgibt. Die Republik selbst ist nämlich auch eine öffentliche Angelegenheit, nicht nur ihre Handlungen. Weil sie in Rom erfunden wurde, heißt sie lateinisch Res Publica, „Sache der Öffentlichkeit“. In „Bundesrepublik Deutschland“ steht vor der öffentlichen Angelegenheit (Republik) noch der Genitiv von Bund, womit Berlin die Interessen der Öffentlichkeit als Eigentum des Bundes betrachtet.
Der Bund und die Republik wollen zuweilen unterschiedliche Dinge. Der Bund will Kriege führen, die als Sicherung von Rohstoffen und Handelswegen verbrämt werden. Das Volk als Öffentlichkeit will soziale Sicherheit, Rente ohne Armut, Einkommen ohne Zwangsbettelei um Hartz Vier, und ein bisschen ein schönes Leben. Es möchte, wenn es nein sagt, auch gehört werden, zum Beispiel, wenn sie ihm in Stuttgart den Schloßpark einstampfen, weil die Bahn da für die Börse einen fahren lassen will, oder wenn sie bei Hamburg Obstbauern enteignen, weil ein paar Flugzeugbauern ihre Dinger zu lang geraten sind und sie daher mehr Platz brauchen. Wieso steht Bund eigentlich über Republik? Und wieso darf der Bund entscheiden, wessen Meinung eine öffentliche Angelegenheit ist? Und wieso kommt dann Ostseepipeline, Plantagenrodung, Windpark und Umweltverschandelung heraus? Aber niemals Parkanlagen, Erholungsgebiete und Theater? Nur mal so gefragt.

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