Apropos Meinungsfreiheit: Und was ist mit Informationsfreiheit?

Freitag, 17. Dezember 2010

Autor: Hannes Nagel

Und was ist mit Informationsfreiheit?

Schön, dass der Wikileaksgründer wieder aus dem Kerker gelassen wurde. Schön, es mindestens zwei Unterschriftensammlungen gibt, die aus Anlass des von der amerikanischen Demokratie geführten Vorgehens gegen Wikileak und persönlich gegen den Gründer Julian Assange für Meinungsfreiheit plädieren und zu ihrem Schutz und zu ihrer Verteidigung aufrufen. Die eine Aktion richtet sich gegen die Kreditkartenfirmen, die sich bei Amerikas Grollen angstvoll in die Hosen gemacht haben und sich zum willigen Vollstrecker aller befremdlichen Forderungen aus Washington gemacht haben. Campact-Demokratie in Action inszenierte die Unterschriftensammlung, siehe

www.compact.de/leaks/sn1/signer

und die andere ist eine Unterschriftensamlung der taz und heisst

http://bewegung.taz.de/aktionen/4wikileaks/beschreibung

Merke: Wer von Meinungsfreiheit spricht, muss auch garantieren, dass auch die Fakten frei sind. Das bedeutet: aktive und passive Informationsfreiheit. Jeder, der das Wort Meinungsfreiheit kennt, hat das Recht, Fakten, Tatsachen und Informationen ebenso zu verbreiten wie Meinungen und sich ungehindert Zugang zu allen verbreiteten Fakten, Tatsachen und Informationen zu verschaffen. Forderung Nummer 3:

Amerika hat unverzüglich den Wikileaks-Informanten Bradley Manning freizulassen

Denen, die die Meinungsfreiheit und die Informationsfreiheit beschränken oder unterdrücken, wünscht die Redaktion ein Fröhliches Arschnachten, Ihr Weinlöcher.

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