Der Getränkegang bei Netto war verschanzt. Sie hatten die Zugänge aus allen Richtungen hermetisch abgeriegelt. Die Beleuchtung war gedimmt. Es war Donnerstag, der 02.12.2021 und nicht Sonntag, der 13. August 1961. Aber die Käste standen wie eine Mauer quer im Gang. Stacheldraht gabs nicht. Gutshaus-Pils, Säfte und Selters waren unerreichbar fern. Am Anfang Absperrmassnahme verkündete ein Schild, dass man sich in dringenden Fällen ans Personal wenden kann. Also wenn man Saft, Selter oder ein Gutshauspils für den Gutsherrn in sich wünschte. Das Schild hatten sie später durchgestrichen. „Es besteht Einsturzgefahr“, erklärte ein junger Mann von Netto, der aussieht, wie der korpulente Bruder seines Kollegen, der auch bei Netto tätig ist.
Die Gefahr ging von einem Wasserschaden zwischen Deckenverkleidung und oberer Dachkonstruktion aus. Dort verlaufen Rohre. Auf dem Fußboden von Netto waren noch Platzpfützen zu sehen.
Immerhin hatten sie ein Minimum an Getränkeversorgung in den Süßwarengang evakuiert. Das passt ja auch: Bei süßem oder salzigen Knabberkram bekommt man ja zuweilen noch mehr Durst als ohnehin schon. Es gab eigentlich nur den Nachteil, dass die teuren Biersorten erreichbar waren und das billige nicht. Stattdessen aber das Alkoholfreie, von dem bis dahin nicht einmal bekannt war, dass es bei Netto im Sortiment ist.
Weitere Sicherungsmaßnahmen war zum Wahrnehmungszeitraum nicht eingeleitet. Experten Personen, die beruflich mit Baukonstruktionen auch im bauausführenden Handwerksbereich zu tun haben meinten jedoch, die Decke könne auch komplett herunterfallen. Die Annahme, sie würde sich bei Loslösung auf den vorgesehenen Absperrbereich beschränken, erscheint wenig plausibel. Wenn es solches aber dennoch tut, dann hätte die Baukonstruktion vorbildlich mitgedacht. Das hätte man ihr nicht ohne Weiteres zugetraut.