Baron von Feder
„Die Jägermeister“
Das Landwirtschaftsministerium in Schwerin hat am 03. März 2014 mit energischer Hand durchgegriffen wie Putin auf der Krim. Aasfressern ist es in Mecklenburg-Vorpommern ab sofort verboten, gestorbene Tiere per Nahrungszerlegung zu beseitigen. Diese Aufgabe übertrug das Ministerium den Jägern des Landes. Die Jägermeister und andere Inhaber von Jagdscheinen sind ermächtigt, Krähen, Elstern, Dohlen, Raben zu jagen und zu erschießen. Der Vorgang wurde mit der Gefahrenabwehr der nordafrikanischen Schweinepest begründet. Krähen, die an einem von Rasern überfahrenen Fuchs knabbern, würden durch diese Handlung die Schweinepest nach Mecklenburg übertragen, lautete die Begründung. Damit sei die vitale Integrität der Mecklenburger außerordentlich gefährdet. Das Ministerium komme mit seiner Maßnahme lediglich seiner Fürsorgepflicht für die Bevölkerinnen und Bevölker nach. Die Grenzschutzagentur FRONTEX soll sich dem Vernehmen nach auch bereits umn die Abschussbeauftragung beworben haben. Sollte die Erlaubnis nicht erteilt werden, wollen Innenministerium und FRONTEX-Executiv Director den Antrag mit der Notwendigkeit weiterer Schießübungen begründen.